Bei Fragen zur Kostenübernahme der Behandlung wenden Sie sich bitte an ihre Versicherung, bei Versorgungsrechtsfragen an die zuständige Vertragsärztliche Vereinigung (www.kvbawue.de), bei berufsrechtlichen Fragen zur Behandlung oder Beschwerden an die Ärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de).
Privat versicherte Patienten können die Behandlungskosten mit der Privaten Krankenkasse und ggf. der Beihilfe abrechnen. Hierfür ist eine Kostenübernahmeerklärung der Privaten Krankenkasse und der Beihilfestelle erforderlich, die in einem anonymen Antragsverfahren (Gutachterverfahren) beantragt wird. Bei privat versicherten Patienten berechne ich den Betrag der gesetzlichen Krankenkassen.
Bitte informieren Sie sich vorab über den Leistungsumfang ihrer privaten Versicherung. Dieser weicht z. T. sehr von dem Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherungen ab. Meine Behandlungsangebote setzen voraus, dass eine hinreichende Behandlungsintensität gewährleistet ist. Hier ist ggf. eine teil-Eigenfinanzierung auf Selbstzahlerbasis (s. u.) notwendig.
Selbstzahler nehmen keine Versicherung in Anspruch, können aber die Kosten der Beratung/Behandlung im Rahmen ihrer Jahressteuererklärung (Sonderausgaben) geltend machen.
Weitere Informationen zum Therapieablauf und zur Kostenübernahme entnehmen Sie bitte dem Therapiemerkblatt.